Aufnahmeverfahren
Den genauen Termin der Anmeldung im Januar/Februar erfahren Sie durch die Presse, die Homepage oder durch eine Mitteilung im Gemeindeinformationsblatt.
Auch während des Jahres können Sie ihr Kind bei der Krippen- / Kindergartenleitung anmelden.
Die Anmeldung für die Krippe kann frühestens ab dem Tag der Geburt, für eine Zeit ab dem Monat in dem das Kind das 1. Lebensjahr vollendet, erfolgen. Diese gilt grundsätzlich bis zum Ende des Monats, in dem das 3. Lebensjahr vollendet wird. Für den Kindergarten gilt die Anmeldung grundsätzlich für die gesamte Kindergartenzeit bis zum Schuleintritt.
Nach der Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten entscheidet die Leitung der verschiedenen Bereiche des Kinderhauses zusammen mit dem Träger über die Aufnahme, die grundsätzlich über das ganze Kinderhausjahr möglich ist. In den Monaten Dezember, Juni, Juli und August finden in der Regel keine Aufnahmen statt.
Die Aufnahme in das Kinderhaus erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze. Kinder, die wegen Mangels an freien Plätzen nicht aufgenommen werden können, werden in eine Vormerkliste eingetragen. Die Auswahl unter den in der Gemeinde wohnenden Kindern wird nach folgenden Dringlichkeitsstufen getroffen:
- Kinder, die im nächsten Jahr schulpflichtig werden
- Kinder, deren Mutter oder Vater alleinerziehend ist
- Kinder, deren beide Eltern berufstätig sind
- Kinder, deren Familie sich in einer besonderen Notlage befindet
Auswärtige Kinder werden nur zugelassen, soweit und solange freie Plätze verfügbar sind.